FRIEDRICH SPIELPLATZPRÜFUNG
Sicherheit am Spielplatz
Wir prüfen Ihren Spielplatz nach den aktuellsten sicherheitstechnischen Anforderungen. Die erstellten Gutachten bestätigen die Einhaltung aller Normen zum Zeitpunkt der Prüfung oder weisen klar auf eventuelle Mängel hin.
Kontaktieren Sie uns - gerne stellen wir ein Angebot für unsere objektiven und fachkundigen Gutachten.
UNSERE SACHVERSTÄNDIGEN
ULRIKE FRIEDRICH
Gerichtlich beeidete Sachverständige
Geschäftsführung, Spielplatzprüferin seit 2000. Schon als Kind aktiv dabei, Spielplätze zu erkunden und zu optimieren - und seither nie damit aufgehört.
FRITZ FRIEDRICH
Sachverständiger für Spielplätze
Seit den 1980er Jahren einer der Pioniere im Bau von Kinderspielplätzen in Österreich. Aufbauend auf dieser Erfahrung konzentriert er sich seit 2000 auf die unabhängige Sachverständigenarbeit als Spielplatzprüfer.
NORMEN GEBEN SICHERHEIT.
Spielplätze ermöglichen unseren Kindern, sich auszutoben, Neues zu entdecken und auszuprobieren, und eigene Fähigkeiten richtig einzuschätzen.
Unfälle und Verletzungen passieren immer wieder. Das Ziel unserer Überprüfungen ist es, das Unfall- und Verletzungsrisiko zu minimieren. In den Normen EN 1176 und EN 1177 finden sich Festlegungen und Prüfmethoden, um die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls oder schwerwiegender Verletzungen auf ein Minimum zu senken. Dazu gehören unter anderem Gerätesicherheit, Sicherheitsabstände und Fallschutz. Der Betreiber ist für die entsprechende Wartung und Instandhaltung verantwortlich.
HAFTUNG DES SPIELPLATZBETREIBERS BEI UNZUREICHENDER INSPEKTION UND WARTUNG
Als Betreiber sind Sie im Rahmen der "Verkehrssicherungspflicht" dafür verantwortlich, dass Ihr Spielplatz den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht.
Auch wenn das Spielerlebnis im Vordergrund steht - Spielplätze müssen so gestaltet sein, dass das Verletzungsrisiko so gering wie möglich ist. Dazu gehört nicht nur die ordnungsgemäße Errichtung der Spielgeräte, sondern auch die laufende Inspektion und Wartung. Sollte ein Unfall auf ein defektes Spielgerät oder mangelnde Sicherheitsvorkehrungen zurückzuführen sein, haftet in der Regel der Spielplatzbetreiber. Durch regelmäßige Kontrolle und Dokumentation kann hier vorgesorgt werden.
Hinweise wie "Eltern haften für Ihre Kinder" - "Spielen auf eigene Gefahr" - "Betreten der Anlage auf eigene Gefahr" etc. entbinden Sie nicht von Ihrer Verantwortung, wenn der Spielplatz nicht den Sicherheitsnormen entspricht.
EIN SICHERER SPIELPLATZ
Sie sollten immer ein Auge darauf haben, ob auf Ihrem Spielplatz alles in Ordnung ist. Im Zuge regelmäßiger Routinekontrollen können Sie selbst viel tun, um die Sicherheit Ihres Spielplatzes zu gewährleisten. Achten Sie auf offensichtliche Schäden wie gebrochene Teile, Folgen von Vandalismus, Verunreinigungen, oder Witterungseinflüssen.
Einmal im Jahr sollten Sie den Spielplatz im Zuge der jährlichen Hauptüberprüfung von einer unabhängigen sachkundigen Expertin oder Experten überprüfen lassen. Das gibt Ihnen - auch haftungstechnisch - die Sicherheit, dass Ihr Spielplatz jederzeit den Normen entspricht und ein sicheres Spielerlebnis bietet.
PRÄZISE UND EHRLICH
Wir informieren Sie objektiv, ob Ihr Kinderspielplatz noch den entsprechenden Sicherheitsnormen genügt. Das der Prüfung zugrunde liegende Regelwerk sind die Normen EN 1176 und EN 1177.
OBJEKTIV
Wir sind unabhängig von Herstellern oder Reparaturfirmen - als spezialisierte sachverständige Prüfer unterliegen wir keinen Interessenskonflikten und prüfen Ihren Spielplatz objektiv.
AUSSAGEKRÄFTIG
Die Prüfberichte sind übersichtlich gestaltet und mit einer Fotodokumentation versehen. Aus den Gutachten geht klar hervor, ob ein Spielgerät sicher ist oder ob Handlungsbedarf besteht.
WIR SIND FÜR SIE DA
Alle öffentlich zugänglichen Spielplätze sollten regelmäßig im Zuge der jährlichen Hauptprüfung von unabhängigen Fachleuten auf ihre Sicherheit geprüft werden. Zu unseren Kunden zählen unter anderem Bauträger, Siedlungsgenossenschaften, Gemeinden, Kindergärten und Gastronomiebetriebe.
Wir sind beheimatet in Grafenschachen (Burgenland) und Frohnleiten (Steiermark), und prüfen große und kleine Spielplätze in diesen Bundesländern: Steiermark, Burgenland, Niederösterreich, Wien, Oberösterreich und Kärnten.
Gerne erstellen wir ein Angebot für die jährliche Hauptinspektion oder ein Gesamtpaket, das auch die regelmäßige operative Kontrolle Ihrer Spielplätze beinhaltet. Kontaktieren Sie uns per Email oder telefonisch!